Bei der Walser Privatbank wird am 21. November 2013 eine außerordentliche Hauptversammlung stattfinden. Hintergrund sind neue Regelungen im Europäischen Bankrecht, die sogenannten Basel III Regeln, die zum 1. 1. 2014 in Kraft treten. Aus diesen neuen Regelungen ergibt sich die Notwendigkeit der Errichtung eines Haftungsverbundes im österreichische Raiffeisensektor, dem die Walser Privatbank angehören soll. Die damit verbundenen Fragestellungen sind kompliziert und detailreich, weshalb hierzu eine eigenständige Hauptversammlung einberufen worden ist. Aus Sicht der Walser Raiffeisen Holding überwiegen nach einer intensiven Beschäftigung mit der Materie die Vorteile einer Teilnahme an einem solchen Haftungsverbund gegenüber den Nachteilen.
Themen: Beteiligungen